Weitere Entscheidung unten: OVG Sachsen, 25.03.2014

Rechtsprechung
   BVerwG, 09.08.2011 - 1 C 4.11   

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BVerwG, 09.08.2011 - 1 C 4.11 (https://dejure.org/2011,25366)
BVerwG, Entscheidung vom 09.08.2011 - 1 C 4.11 (https://dejure.org/2011,25366)
BVerwG, Entscheidung vom 09. August 2011 - 1 C 4.11 (https://dejure.org/2011,25366)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2018 - 3 B 11.16

    Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers; Befristung des an die

    Er und seine elterliche Familie, bei der er vor und nach der Haft gelebt und mit der er eine Bedarfsgemeinschaft gebildet hat (§ 7 Abs. 3 Nr. 4, § 9 Abs. 2 SGB II), nahmen ergänzende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) in Anspruch (vgl. zur Maßgeblichkeit der Regeln über die Bedarfsgemeinschaft: BVerwG, Urteil vom 16. August 2011 - 1 C 4/11 - juris Rn. 14).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.05.2017 - 2 K 56/15

    Festlegung eines Grundzentrums in einem sachlichen Teil-(raumordnungs-)plan

    Hier ist zu berücksichtigen, dass § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ROG die Aufstellung von Regionalplänen vorschreibt, in dem nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 LEntwG LSA, soweit erforderlich, insbesondere die Zentralen Orte der unteren Stufe (Grundzentren) festzulegen sind, und die Antragsgegnerin bei einer Neuaufstellung des sachlichen Teilplans im Fall eines stattgebenden Urteils die vom Normenkontrollsenat aufgestellten rechtlichen Anforderungen zu beachten hätte (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25.03.2014 - 1 C 4.11 -, juris, RdNr. 37).
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11   

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https://dejure.org/2014,25880
OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11 (https://dejure.org/2014,25880)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25.03.2014 - 1 C 4/11 (https://dejure.org/2014,25880)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 25. März 2014 - 1 C 4/11 (https://dejure.org/2014,25880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2 ROG § 12 Abs. 5
    Regionalplan, Konzentrationsflächenplanung, Windenergienutzung, Windkraftanlage, Bestimmtheit, Abwägungsvorgang, Abwägungsergbnis, Fledermaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen, 17.07.2007 - 1 D 10/06

    Regionalplan; Teilfortschreibung; Windenergie; Fledermausschutz; Repowering

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    3 Normenkontrollanträge eines Dritten sowie der Antragstellerinnen gegen die Teilfortschreibung lehnte der erkennende Senat durch rechtskräftige Normenkontrollurteile vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (DVBl. 2007, 849 [Leitsatz], nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 29. März 2007) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (BRS 71 Nr. 209) ab.

    5 Im Rahmen der Beteiligung zur Ersten Gesamtfortschreibung führten die Antragstellerinnen mit Schreiben vom 10. Januar 2008 aus, der erkennende Senat habe im Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) zwar entschieden, dass im maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung der Verbandsversammlung Anhaltspunkte für die vom Antragsgegner berücksichtigten Fledermausvorkommen vorgelegen hätten.

    Mit Anwaltsschreiben vom 30. Oktober 2008 verwiesen die Antragstellerinnen auf die vom erkennenden Senat mit Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) für erforderlich erachteten Erhebungen und baten um Mitteilung der Ergebnisse.

    Insbesondere sei der Antragsgegner nach dem Normenkontrollurteil des erkennenden Senats vom 7. Juli 2007 (a. a. O.) verpflichtet, den Sachverhalt weiter zu ermitteln und den Regionalplan ggf. mit der Ausweisung weiterer Flächen für die Nutzung von Windenergieanlagen im Bereich des "EW 16" fortzuschreiben.

    Die Studie "Fledermäuse und Windenergieanlagen 2006" sei bereits Gegenstand des vorangehenden Normenkontrollverfahrens 1 D 10/06 gewesen.

    Bereits mit Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) habe der Senat entschieden, dass die Verkleinerung des "EW 16" aus Gründen des Fledermausschutzes abwägungsfehlerfrei erfolgt sei.

    Nicht anders als im vorangegangenen Normenkontrollverfahren 1 D 10/06 gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans können die Antragstellerinnen als Betreiberinnen genehmigter Windenergieanlagen, deren Betriebsinteressen in die Abwägung des Antragsgegners einzustellen waren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 1. Juli 2011, SächsVBl. 2011, 261, 264), eine mögliche Rechtsverletzung durch den hier angegriffenen Teil des Regionalplans geltend machen, soweit nach dessen Kapitel 10 der Standort ihrer WKA durch die Konzentrationsflächenplanung, die Fledermausaufkommen und einen Abstand 100m zu Gehölzen berücksichtigt, ausgeschlossen bleibt.

    Zu den Anforderungen an die Detailgenauigkeit von regionalplanerischen Festsetzungen, die als Teil einer Konzentrationsflächenplanung die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, hat der erkennende Senat in seinen vorangegangenen Normenkontrollurteilen vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (a. a. O.) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (a. a. O.) zur Teilfortschreibung des Antragsgegners den Maßstab von 1 : 100.000 unbeanstandet gelassen, aber im Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - (juris Rn. 63), darauf hingewiesen, dass ein weniger "grober" Maßstab zumindest vorzugswürdig ist, weil der raumordnerischen Konzentrationsentscheidung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kraft Gesetzes die Bindungskraft von Vorschriften (zukommt), die Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG näher bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, SächsVBl. 2011, 80, 83).

    50 Vor der Beschlussfassung ist ferner darauf hingewiesen worden, dass der Senat mit Normenkontrollurteil vom 17. Juli 2007 (a. a. O.) aufgegeben hatte, die Gefährdungslage für Fledermäuse durch den Betrieb der Windenergieanlagen weiter zu ermitteln und dass das in der Folgezeit in Auftrag gegebene Gutachten der Sachverständigen Diplombiologin Seiche noch nicht vorgelegt worden sei.

    1 Die Streitwertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG entspricht in ihrer Höhe der Festsetzung des vorangegangenen Normenkontrollverfahrens 1 D 10/06.

  • BVerwG, 11.04.2013 - 4 CN 2.12

    Außenbereich; Windenergieanlagen; Regionalplan; Vorrang- und Eignungsgebiete; ~

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    31 Abwägungsmängel, wie sie die Antragstellerinnen zuletzt insbesondere mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.12 -, BVerwGE 145, 231; Urt. v. 11. April 2013 - 4 CN 2.13 -, Sächs- VBl. 2014, 33 mit Anmerkung Bienek) zur Erforderlichkeit einer dem Plangeber bei der Konzentrationsflächenplanung bewussten und von ihm auch dokumentierten Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Tabuzonen rügen, greifen nicht durch.

    33 Gemessen an den vom Bundesverwaltungsgericht in den beiden Urteilen vom 13. Dezember 2012 (a. a. O.) und vom 11. April 2013 (a. a. O.) entwickelten Maßstäben ist der Abwägungsvorgang zu Kapitel 10 der Gesamtfortschreibung hinsichtlich des Windenergiestandorts "EW 16 Charlottenhof" fehlerhaft, weil die Konzentrationsflächenplanung nicht in der gebotenen Weise zwischen sog. harten und weichen Tabuzonen unterscheidet.

    Harte Tabuzonen sind Bereiche, die sich aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht für eine Windenergienutzung eignen (vgl. BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2012 a. a. O. und Urt. v. 11. April 2013 a. a. O.).

    Andernfalls scheitert seine Planung unabhängig davon, welche Maßstäbe an die Kontrolle des Abwägungsergebnisses anzulegen sind, schon an dem fehlenden Nachweis, dass er die weichen Tabukriterien auf der Stufe der Abwägung in die Planung eingestellt hat (vgl. BVerwG Urt. v. 13. Dezember 2012 a. a. O.).

  • OVG Sachsen, 01.07.2011 - 1 C 25/08

    Wiksamkeit der Ersten Gesamtfortschreibung des Regionalplans Südwestsachsen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    Nicht anders als im vorangegangenen Normenkontrollverfahren 1 D 10/06 gegen die Teilfortschreibung des Regionalplans können die Antragstellerinnen als Betreiberinnen genehmigter Windenergieanlagen, deren Betriebsinteressen in die Abwägung des Antragsgegners einzustellen waren (vgl. SächsOVG, Urt. v. 1. Juli 2011, SächsVBl. 2011, 261, 264), eine mögliche Rechtsverletzung durch den hier angegriffenen Teil des Regionalplans geltend machen, soweit nach dessen Kapitel 10 der Standort ihrer WKA durch die Konzentrationsflächenplanung, die Fledermausaufkommen und einen Abstand 100m zu Gehölzen berücksichtigt, ausgeschlossen bleibt.

    Eine "offensichtliche Präklusion" mit sämtlichen Einwendungen scheitert bereits daran, dass die Antragstellerinnen in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich einen Ausfertigungsmangel der Satzung gerügt haben, der nicht in den Anwendungsbereich der bundesrechtlichen Planerhaltungsvorschrift des § 12 ROG fällt und nach Maßgabe des sächsischen Landesrechts weder durch Zeitablauf noch aus anderen Gründen unbeachtlich werden könnte (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 1. Juli 2011, SächsVBl. 2011, 261 Leitsatz 3).

    Auch die Abfolge zwischen Ausfertigung und Bekanntmachung der Genehmigung (§ 7 Abs. 4 SächslPG a. F.; vgl. zu den Maßstäben NK-Urt. des Senats vom 1. Juli 2011 a. a. O.) ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt vom 4. Februar 2010 gewahrt.

    Zu den Anforderungen an die Detailgenauigkeit von regionalplanerischen Festsetzungen, die als Teil einer Konzentrationsflächenplanung die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, hat der erkennende Senat in seinen vorangegangenen Normenkontrollurteilen vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (a. a. O.) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (a. a. O.) zur Teilfortschreibung des Antragsgegners den Maßstab von 1 : 100.000 unbeanstandet gelassen, aber im Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - (juris Rn. 63), darauf hingewiesen, dass ein weniger "grober" Maßstab zumindest vorzugswürdig ist, weil der raumordnerischen Konzentrationsentscheidung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kraft Gesetzes die Bindungskraft von Vorschriften (zukommt), die Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG näher bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, SächsVBl. 2011, 80, 83).

  • OVG Sachsen, 03.07.2012 - 4 B 808/06

    Beifügung prüffähiger Unterlagen zu den Immissionen der Anlagen als Voraussetzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    30 Der 4. Senat des erkennenden Gerichts hat in seinem vom Antragsgegner zitierten Urteil vom 3. Juli 2012 (- 4 B 808/06 -, Leitsatz 2 und Rn. 109, juris) einen Maßstab von 1: 100.000 im Spannungsfeld zwischen rechtsstaatlichem Bestimmtheitsgebot und rechtlich gebotener regionalplanerischer Zurückhaltung als "noch angemessen" bezeichnet.

    Die vom 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts im Urteil vom 3. Juli 2012 (a. a. O.) angesprochene Rechtsfrage, ob eine regionalplanerische Konzentrationsflächenplanung (§ 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB) aus kompetenzrechtlichen Gründen so ausgestaltet sein muss, dass der Bauleitplanung Konkretisierungs- und Ausformungsspielräume verbleiben (Stichwort: "gebotene raumplanerische Zurückhaltung"), ist deshalb für das vorliegende Verfahren nicht entscheidungserheblich.

  • BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    Diese Vorgehensweise sei unzulässig, denn Tabuzonen müssten für das gesamte Plangebiet in allgemeingültiger Weise formuliert werden (vgl. u. a. BVerwG, Beschl. v. 15. September 2009 - 4 BN 25.09 -).

    In einem letzten, 3. Schritt, hat der Plangeber zu prüfen, ob der Windenergienutzung durch seinen Planentwurf in substanzieller Weise Raum geschaffen wurde; erforderlichenfalls muss er sein Auswahlkonzept überprüfen und ändern (BVerwG, Beschl. v. 15. September 2009 a. a. O).

  • OVG Sachsen, 25.10.2006 - 1 D 3/03

    Regionalplan, Teilfortschreibung, Bekanntmachungsfehler, Anhörung, Dienstsiegel,

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    3 Normenkontrollanträge eines Dritten sowie der Antragstellerinnen gegen die Teilfortschreibung lehnte der erkennende Senat durch rechtskräftige Normenkontrollurteile vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (DVBl. 2007, 849 [Leitsatz], nachfolgend BVerwG, Beschl. v. 29. März 2007) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (BRS 71 Nr. 209) ab.

    Zu den Anforderungen an die Detailgenauigkeit von regionalplanerischen Festsetzungen, die als Teil einer Konzentrationsflächenplanung die Rechtsfolgen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB auslösen sollen, hat der erkennende Senat in seinen vorangegangenen Normenkontrollurteilen vom 25. Oktober 2006 - 1 D 3/03 - (a. a. O.) und vom 17. Juli 2007 - 1 D 10/06 - (a. a. O.) zur Teilfortschreibung des Antragsgegners den Maßstab von 1 : 100.000 unbeanstandet gelassen, aber im Normenkontrollurteil vom 1. Juli 2011 - 1 C 25/08 - (juris Rn. 63), darauf hingewiesen, dass ein weniger "grober" Maßstab zumindest vorzugswürdig ist, weil der raumordnerischen Konzentrationsentscheidung über § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB kraft Gesetzes die Bindungskraft von Vorschriften (zukommt), die Inhalt und Schranken des Eigentums i. S. v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG näher bestimmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 1. Juli 2010, SächsVBl. 2011, 80, 83).

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    Auch wenn das Tötungsverbot nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 27. Juni 2013, BVerwGE 147, 118 Rn. 11) unterhalb bestimmter Bagatellgrenzen (wie etwa bei einer Verwirklichung betriebsbedingter Kollisionsgefahren im Straßenverkehr) nicht unmittelbar eingreift, ist es einem Plangeber nicht verwehrt, sein Planungskonzept insoweit am Vorsorgegrundsatz auszurichten, wie es der Antragsgegner offenkundig auch bei seiner Gesamtfortschreibung beabsichtigte.
  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    31 Abwägungsmängel, wie sie die Antragstellerinnen zuletzt insbesondere mit Blick auf die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 13. Dezember 2012 - 4 CN 2.12 -, BVerwGE 145, 231; Urt. v. 11. April 2013 - 4 CN 2.13 -, Sächs- VBl. 2014, 33 mit Anmerkung Bienek) zur Erforderlichkeit einer dem Plangeber bei der Konzentrationsflächenplanung bewussten und von ihm auch dokumentierten Unterscheidung zwischen "harten" und "weichen" Tabuzonen rügen, greifen nicht durch.
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    Weiche Tabuzonen sind Bereiche im Plangebiet, in denen nach dem Willen des Plangebers, insoweit kommen unterschiedliche Gründe in Betracht, die Errichtung von WKA ausgeschlossen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 21. Oktober 2004, BVerwGE 122, 109; Urt. v. 11. April 2013 a. a. O.).
  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 25.03.2014 - 1 C 4/11
    Weiche Tabuzonen sind Bereiche im Plangebiet, in denen nach dem Willen des Plangebers, insoweit kommen unterschiedliche Gründe in Betracht, die Errichtung von WKA ausgeschlossen werden soll (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Dezember 2002, BVerwGE 117, 287; Urt. v. 21. Oktober 2004, BVerwGE 122, 109; Urt. v. 11. April 2013 a. a. O.).
  • OVG Sachsen, 10.11.2011 - 1 C 17/09
  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 C 4.08

    Windenergieanlage; Regionalplan; in Aufstellung befindliches Ziel;

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerwG, 19.04.2010 - 4 VR 2.09

    Statthaftigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bei Ersetzung

  • BVerwG, 01.07.2010 - 4 CN 2.09

    Spätere Norm verdrängt frühere

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2013 - 7 D 15/12

    Keine wirksame Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Vorliegen von zwei

  • OVG Sachsen, 11.07.2013 - 1 C 11/12

    Ausfertigung von gemeindlichen Satzungen durch den Bürgermeister unter Angabe des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2010 - 2 A 1.10

    Regionalplan Havelland Fläming - Sachlicher Teilplan "Windenergienutzung"

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Diese Regelung, die ebenfalls eine Konzentrationswirkung bezweckt (vgl. Ziffer 6.4.2 Abs. 2 der alten Fassung), gilt dann fort (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3/90 - BVerwGE 85, 289 - Juris Rn. 21; 23.04.2002 - 4 CN 3/01 - NVwZ 2002, 1126 - Juris Rn. 9 - beide zur Fortwirkung früherer Bebauungspläne; Sächs. OVG, Urt. v. 25.03.2014 - 1 C 4/11 - Juris Rn. 37 zur Fortwirkung eines früheren Regionalplans).
  • OVG Sachsen, 11.05.2023 - 1 C 72/20

    Regionalplan; Auslegungsbekanntmachung; Stellungnahme; Niederschrift

    Dies könnte der Antragstellerin zugutekommen (vgl. SächsOVG NK-Urt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 37; BVerwG, Urt. v. 13. Dezember 2018 - 4 CN 3.18 -, BVerwGE 164, 74 -84, juris Rn. 15).

    Insbesondere konnte die Antragstellerin ihren Antrag auf das Plankapitel für die Windenergienutzung beschränken (vgl. SächsOVG NK-Urt. v. 25. März 2014 a. a. O., Rn. 35).

  • OVG Sachsen, 22.09.2016 - 1 C 35/13

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiet; Windenergienutzung; Regionalplan;

    Auf die Frage, welche Anforderungen an die Detailgenauigkeit von zeichnerischen Darstellungen zur regionalplanerischen Ausweisung von Konzentrationsflächen für die Windenergienutzung im Einzelnen zu stellen sind (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 42; Urt. v. 3. Juli 2012 - 4 B 808/06 -, juris Rn. 108; Gatz, Windenergieanlagen in der Verwaltungspraxis, 2. Aufl., Rn. 726), kommt es insoweit nicht an.

    Ist ein Vorranggebiet für raumbedeutsame Windkraftanalgen mit Ausschlusswirkung nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Ziel der Raumordnung wirksam festgelegt worden - wie hier (vgl. SächsOVG, NK- Urt. v. 24. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris) -, bleibt es der Gemeinde rechtlich verwehrt, außerhalb dieser Flächen in einem Bebauungsplan Festsetzungen für solche Anlagen aufzunehmen (Schrödter/Wahlhäuser a. a. O. § 1 Rn. 124; Bienek/Rösler, Aktuelle Fragen der Steuerung der Windenergienutzung im Freistaat Sachsen, Sachsenlandkurier 2016, 251, 253).

    Das Baufenster R 3 liegt auch nicht mit Blick auf die fehlende Detailgenauigkeit des Regionalplans wegen seiner nicht parzellenscharfen Darstellung im gemeindlichen Ausformungsrahmen des Grenzbereichs des "EW 1", wie die Antragsgegnerin geltend macht, sondern - auch unter Berücksichtigung jener "Unschärfen", die sich aus dem für die Planzeichnung gewählten Maßstab insbesondere aus der Strichdicke ergeben (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 41 a. E.) - eindeutig zwischen den beiden Teilflächen des Eignungs- und Vorranggebiets.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.03.2021 - 10 A 17.17

    Wirksamkeit des Regionalplans Uckermark-Barnim, Sachlicher Teilplan "Windnutzung,

    Die Antragstellerin könnte ihre Rechtsstellung mit einem stattgebenden Normenkontrollurteil gleichwohl verbessern, weil die Antragsgegnerin zur Anpassung ihres Regionalplans an die weitere Entwicklung verpflichtet ist (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 RegBkPlG) und sie die vom Senat in einem stattgebenden Urteil festgestellten rechtlichen Anforderungen zu beachten hätte (vgl. SächsOVG, Urteil vom 25. März 2014 - 1 C 4/11 - juris Rn. 37; zum bestehenden Rechtsschutzinteresse eines Windenergieanlagenbetreibers bei Einbeziehung der Nutzungsfläche zu einem früheren Zeitpunkt des Plangebungsverfahrens SaarlOVG, Urteil vom 4. Februar 2020 - 2 C 341/18 - juris Rn. 18).
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 75/21

    Regionalplan; Normenkontrolle; Bergbauunternehmen; Antragsbefugnis;

    Dies ist hier der Fall, da die verbleibenden Teile des Regionalplans auch isoliert bestehen bleiben können (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 35; ThürOVG, NK-Urt. 13. Dezember 2017 - 1 N 624/13 -, juris Rn. 55 m. w. N.), worauf der Normenkontrollsenat in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.
  • OVG Sachsen, 23.11.2023 - 1 C 76/21

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Regionalplan; Teilbarkeit;

    Dies ist hier der Fall, da die verbleibenden Teile des Regionalplans auch isoliert bestehen bleiben können (vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 35; ThürOVG, NK-Urt. 13. Dezember 2017 - 1 N 624/13 -, juris Rn. 55 m. w. N.), worauf der Normenkontrollsenat in der mündlichen Verhandlung hingewiesen hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 7/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Diese Regelung, die ebenfalls eine Konzentrationswirkung bezweckt (vgl. Ziffer 5.7 Abs. 1 der alten Fassung), gilt dann fort (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3/90 - BVerwGE 85, 289 - Juris Rn. 21; 23.04.2002 - 4 CN 3/01 - NVwZ 2002, 1126 - Juris Rn. 9 - beide zur Fortwirkung früherer Bebauungspläne; Sächs. OVG, Urt. v. 25.03.2014 - 1 C 4/11 - Juris Rn. 37 zur Fortwirkung eines früheren Regionalplans).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.05.2015 - 3 K 44/11

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg - erneute

    Die Planungsbehörden wären dann gemäß § 4 Abs. 2 LPlG M-V zur räumlichen Fortschreibung des Raumordnungsprogramms verpflichtet und hätten dabei die vom Senat in einem stattgebenden Urteil festgestellten rechtlichen Anforderungen zu beachten (vgl. OVG Bautzen U. v. 25.03.2014 - 1 C 4/11 - Juris Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2021 - 10 A 20.19

    Wirksamkeit des Regionalplans Oderland-Spree, Sachlicher Teilplan

    Der Antragsteller könnte seine Rechtsstellung mit einem stattgebenden Normenkontrollurteil gleichwohl verbessern, weil eine Neuaufstellung erfolgen müsste und die Antragsgegnerin dabei zur Anpassung ihres Regionalplans an die weitere Entwicklung verpflichtet wäre (vgl. § 2 c Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 2 RegBkPlG) und sie die vom Senat in einem stattgebenden Urteil festgestellten rechtlichen Anforderungen zu beachten hätte (vgl. SächsOVG, Urteil vom 25. März 2014 - 1 C 4/11 - juris Rn. 37).
  • OVG Sachsen, 27.02.2020 - 1 C 13/18

    Verkehrslärm; Vorbelastung; Bewertung der Belange

    53 Offensichtlich ist ein Mangel, wenn er auf objektiv feststellbaren Umständen beruht und ohne Ausforschung der Entscheidungsträger über deren Planungsvorstellungen für den Rechtsanwender erkennbar ist (Senatsurt. v. 25. März 2014 - 1 C 4/11 -, juris Rn. 58).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2015 - 3 K 25/11

    Regionales Raumentwicklungsprogramm Vorpommern; Zielfestsetzungen über

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 18/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I und III zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 73/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 36/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 17/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 72/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum I zur Ausweisung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 25/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für den Planungsraum III zur Ausweisung

  • VG Leipzig, 23.05.2018 - 1 K 1093/15
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